Änderung der StVO mit neuen Regeln für das Radfahren und Gehen.  © AP A (Symbolbild)
    Die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) soll die Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger erhöhen.       

„Einige Spielregeln stammen aus den 1960er Jahren“, sagte Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) am Freitag auf einer Pressekonferenz.

Bei Rot für Radfahrer rechts abbiegen

Durch fußgängerfreundlichere Ampelanlagen und neue Regelungen an Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs kann der Radverkehr künftig an roten Ampeln rechts abbiegen oder nebeneinander fahren. Während der neuen Verkehrsordnung wird es auch möglich sein, Einbahnstraßen beim Radfahren umfassender zu nutzen, wenn sie ohne Parklücken mindestens vier Meter breit sind und die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h beträgt. Die zuständigen Behörden müssen diese dann für Radfahrer öffnen und unterzeichnen, es sei denn, sie begründen, dass keine Sicherheit gewährleistet ist. Gewessler hob die Nutzung des Fahrrads besonders hervor, weil „wir sehen, dass das Fahrrad zu einem unverzichtbaren Fortbewegungsmittel unserer Zukunft wird“.

Die StVO-Novelle soll eine Verkehrserholung bewirken

Die Änderungen sollen auch zur Wiederherstellung des Verkehrs beitragen, sagte der Minister, denn „40 Prozent aller Autofahrten sind immer noch weniger als fünf Kilometer entfernt“, eine Strecke, die problemlos mit dem Fahrrad zurückgelegt werden kann. AsVP-Verkehrsbeauftragter Andreas Ottenschläger empfahl das Elektrofahrrad für längere Strecken und verwies auf den neuen „Mindestabstand beim Überholen eines Radfahrers“ im Rahmen der Novelle. Außerhalb der Stadt, zum Beispiel auf Landstraßen, seien dann mindestens zwei Meter nötig, sagt Ottenschläger mit Verweis auf die Sogwirkung, während 1,5 Meter in der Stadt ausreichen – und infrastrukturelle Anforderungen berücksichtigt werden sollten, mit möglichen Ausnahmen auf schmalen Straßen oder Zonen 30 km / h.

Mehr Platz für Fußgänger und Radfahrer

Doch „egal ob mit dem Fahrrad oder zu Fuß“, die Novelle ziele darauf ab, beiden aktiven Mobilitätsoptionen mehr Raum zu geben, um sicher unterwegs zu sein, erklärte der Minister – und das gelte auch für Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator und Kinderwagen. „Wir sind schließlich alle Fußgänger“, sagte Gewessler und nannte es eine „Bürgersteigpriorität“ für sie, die sich an Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs anpasste – die Fahrzeuge zu ihrer Rechten sollten immer angehalten werden, während Fahrgäste ein- und aussteigen – und freundlichere Laternenwechsel für Fußgänger , mit schnelleren und größeren Grünphasen.

Fußgängerfreundliche Ampeln

Eine fußgängerfreundliche Ampel sei „dringend notwendig“, zeigte sich der ÖVP-Verkehrsbeauftragte überzeugt und nannte als weiteren wichtigen Punkt die Einheitslösung für Schulstraßen, die mit einem eigenen Schild in die StVO aufgenommen werden. Auch große Lkw können bald nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. Green Climate-Sprecher Lucas Hammer bezeichnete aktive Mobilität als „den größten ungenutzten Schatz in der Verkehrspolitik. Viele Menschen haben einfach Angst“, aber die Vision hinter der Novelle ist, dass alle Zugang zu diesen Bewegungsformen haben – nicht nur die Mutigen. Unter Bezugnahme auf die am vergangenen Mittwoch beschlossene Novelle des Kraftfahrtgesetzes (KFG) kündigte Gewessler im Rahmen des dritten Teilpakets gegen Schnellboote weitere Maßnahmen an, in denen auch die Möglichkeit der Beschlagnahme von Fahrzeugen erörtert wird. Die Evaluierung der StVO-Novelle ist für den 1. Juni geplant.

TCAMTC zur StVO-Novelle

Verkehrspolizeianwalt Matthias Wolf sagte in einer ersten Reaktion von TCAMTC, eine abschließende Bewertung der Novelle sei erst möglich, wenn der Entwurf vorliege, dennoch kritisierte der TCAMTC-Experte die geplante Rote-Abbiege-Regelung mit dem grünen Pfeil für Radfahrer: „Laut Statistik die Hälfte aller Unfälle mit Radfahrern an Kreuzungen. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum dort mit komplizierten Regeln noch mehr Unsicherheit geschaffen wird.” Der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) lobte hingegen die Neuerungen und bezeichnete sie als “sehr spät step”, weil Österreich sich endlich Regelungen aneignet, die in anderen europäischen Ländern längst gängige Praxis sind.

FPÖ erkennt „Verunsicherungspaket“

Das KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) hingegen will umfassendere Maßnahmen zur Verkehrssicherheit, die Zahl der Verkehrstoten steigt, Radfahrer und Fußgänger sollen nicht durch hohe Geschwindigkeiten oder Drogenfahrer gefährdet werden und die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen sind es erforderlich. FPÖ-Verkehrssprecher Christian Hafenecker identifizierte derweil ein „Paket Unsicherheit“, weil das Rechtsabbiegen bei Rot oder das Fahren gegen die Einbahnstraße für Radfahrer „gefährliche Verkehrssituationen schaffen und Unfälle verursachen“, erklärte er. Und mit der Überholregel werde der „Keil zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmergruppen noch tiefer getrieben“, weil die Umsetzung in der Praxis „praktisch unmöglich“ sei.