Fachkräfte aus Drittstaaten sollen künftig einen deutlich erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich haben. Wegen Fachkräftemangel und demografischem Wandel schickt die Regierung am Donnerstag einen Gesetzestext zur Rote-und-Rote-Karte-Reform zur Begutachtung. Die Verfahren werden vereinfacht und schneller als bisher abgeschlossen. Neu ist die Rot-Weiß-Rot-Karte für Saisonarbeiter. Sprachzertifikate sollen künftig länger gültig sein. Derzeit sind rund 124.000 Stellenangebote beim AMS gemeldet. Unternehmen drängen seit langem auf eine Rot-Weiß-Rot-Karte-Reform, um ausländischen Fachkräften einen leichteren Zugang zum heimischen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Bis zu sechs Monate Aufenthalt für Spezialisten
Personen, die drei Jahre als Saisonarbeitskräfte beschäftigt waren, können künftig unbefristete Saisonarbeitskräfte werden. Wer seit zwei Jahren saisonal beschäftigt ist, kann als Festangestellter eine Rot-Weiß-Rot – Karte erhalten. Davon sollen insbesondere die Land- und Forstwirtschaft sowie der Tourismus profitieren. Fachkräfte können nun für ein Projekt für bis zu sechs Monate nach Österreich kommen. Alles, was Sie brauchen, ist ein Visum und eine Arbeitserlaubnis, aber kein vollständiger Prozess. Ein späterer Wechsel auf eine RWR-Karte soll möglich sein. Auch das Punktesystem wird gelockert. Um die Rot-Weiß-Rot – Karte zu erhalten, müssen Bewerber aus unterschiedlichen Berufs- und Qualifikationsgruppen derzeit nach einem Anforderungskatalog eine bestimmte Punktzahl erreichen, was in vielen Fällen scheitert. Lehrlingsausbildungen werden künftig mit Hochschulabschlüssen in Mangelberufen gleichgestellt. Englisch und Deutsch sind gleichwertig, wenn die Unternehmenssprache Englisch ist. Zudem wird Berufserfahrung stärker angerechnet.
Abschaffung der Gehaltsgrenzen für Akademiker
Auch für Hochschulabsolventen gibt es Erleichterungen. Künftig soll es eine komplette Abschaffung der Lohngrenzen geben. Bisher lag die Gehaltsgrenze bei 2551,50 Euro. Bei sogenannten „sonstigen Schlüsselkräften“ wird verstärkt auf zukünftige Berufserfahrungen geachtet. Berufserfahrung wird auch angerechnet, wenn die Ausbildung in einem anderen Bereich absolviert wurde. Mit der Reform wird auch die EU-Blue-Card-Richtlinie umgesetzt, die bis 2023 in Kraft treten soll. Die Lohngrenze wird auf den Durchschnittslohn von Vollzeitbeschäftigten (2022: 3.171 € x 14) abgesenkt. IT-Personal mit dreijähriger Berufserfahrung kann auch ohne abgeschlossenes Studium aufgenommen werden. Auch der Arbeitgeberwechsel ist einfacher: Nach einer Wartezeit von 30 Tagen können Sie automatisch starten, auch wenn der Prozess noch nicht abgeschlossen ist. (APA)