Alexander Biach von der Wirtschaftskammer Wien widersetzt sich der Asfinag © APA / HANS KLAUS TECHT
Gegen die Wirtschaftskammer Wien wenden sich die Asfinag-Vorstände Hartwig Hufnagl und Josef Fiala. Sie sprachen von anhängigen UVP-Verfahren für den Lobautunnel.
In einer Pressekonferenz am Mittwoch hatten die beiden Vorstandsmitglieder der Asfinag argumentiert, dass der Bau der Umgehungsstraße noch nicht begonnen habe und das UVP-Verfahren noch nicht abgeschlossen sei.
Anwalt der WK Wien sieht keinen Anlass, den Bau des Lobau-Tunnels zu verschieben
Für den südlichen Teil des Projekts (mit dem Lobautunnel) stünde noch die endgültige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus, sagt Alexander Biach, Rechtsanwalt in Wien bei der WK Wien. Allerdings betont Biach, dass auch hier die eigentliche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durch die Behörden abgeschlossen sei. Für den Norden gelten die Aussagen der Asfinag-Vorstände jedoch nicht. Auch hier wären alle Beschwerdeverfahren vom Tisch. Daher gibt es keinen Grund, den Bau dieses Abschnitts zu verschieben.
„Weder Belehrung noch Baustopp“ für den Lobautunnel
Im vergangenen Dezember hatte Infrastrukturministerin Leonore Gewessler (Grüne) das Ende des Lobautunnels und der Autobahn angekündigt. Die Asfinag hat dies in ihrer gestern vorgelegten Bilanz für 2021 mit einer Aufwertung in Höhe von 70 Millionen Euro berücksichtigt. Gleichzeitig wurde aber betont, dass es keinen Baustopp geben werde. „Es gab keine Weisungen oder Baustörungen“, sagte Asfinag-Vorstand Hufnagl in einer Mitteilung. Er antwortete auch auf einen Kurierbericht, wonach das Ministerium die Asfinag im Dezember angewiesen hatte, den Bau des Projekts zu stoppen. Auch das Umweltministerium lehnte eine Richtlinie ab. „Das ist natürlich keine aktienrechtliche Richtlinie, sondern ein im Asfinag-Gesetz und im Nießbrauchsvertrag vorgesehenes Verfahren“, teilte die APA am Dienstag mit.
WK Wien und Ministerium widersprechen Gutachten
Laut Kurier-Bericht schrieb das Klimaschutzministerium an die Asfinag, das Projekt solle „auf Eis gelegt“ werden. „Wenn das keine Weisung ist, weiß ich nicht, was das sein soll“, sagte WKW-Anwalt Biach am Donnerstag der APA. Die Wirtschaftskammer ist der Ansicht, dass eine Ministerverordnung in diesem Fall rechtswidrig wäre und hat kürzlich zwei Rechtsgutachten vorgelegt. Das Ministerium sieht das natürlich anders und setzt auf ein Rechtsgutachten. Biach wirft der Asfinag zudem vor, durch ihr Nichthandeln bereits 15 Millionen Euro an Kosten entstanden zu sein. Eine geplante Unterführung bei Raasdorf fand in dem dafür vorgesehenen Zeitfenster nicht statt. Infolgedessen kann ein künftiger Bau nur mit einer ÖBB-Überbrückungsweiche ermöglicht werden, schätzen die WKW-Anwälte – mit einem Mehraufwand von 15 Millionen Euro.