Die neuen Vorschriften beziehen sich explizit auf das Verhalten von Kraftfahrzeugen, wie es insbesondere bei Treffen der Tuner-Szene zu beobachten ist. Die Polizei soll bei unerlaubten Fahrzeugänderungen und bei sogenanntem „Vehicle Non-Compliance“-Verhalten schneller eingreifen und vorübergehende Fahrverbote aussprechen können. Zudem werden die Strafen bei Verstößen deutlich erhöht. Gerhard Deimek (FPÖ) sagte, die Novelle sei nicht geeignet, das vermeintliche Ziel zu erreichen, gefährliches Verhalten im Straßenverkehr zu beenden. Die bisherigen Regelungen reichen aus, um die betreffenden Vergehen zu ahnden. Auch Deimek sah Durchsetzungsprobleme. Die neue Rechtslage erhöht nur den Druck auf die Polizei, Sanktionen zu verhängen, gibt ihr aber nicht die notwendigen Ressourcen, um beurteilen zu können, ob der Haftbefehl korrekt ausgestellt wurde. Der Abgeordnete befürchtete, dass dies in der Praxis ein Problem für die Strafverfolgungsbehörden darstellen würde. Auch die Zunahme des Satzumfangs ist übertrieben. Das Gesetz sei ein Beispiel dafür, wie die Grünen zunehmend versuchten, den Autoverkehr mit Gesetz und “planwirtschaftlichen Methoden” abzuwehren, sagte Deimek. Sein Parlamentskollege Walter Rauch wiederholte den Vorwurf des gesetzgeberischen Umstands. Der alleinige Zweck der Novelle besteht darin, das jährliche GTI-Treffen in Kärnten zu verhindern oder zumindest einzuschränken. Die KFG-Novelle sei ein massiver Eingriff in die Bürgerrechte und werde von Autofahrerclubs als katastrophal eingestuft, sagte Rauch. Auch Christian Ries (FPÖ) sprach von vereinzelten Gesetzen, die nur erlassen wurden, weil es der Kärntner Landesregierung nicht gelang, bestehende Gesetze durchzusetzen, um das GTI-Treffen am Wörthersee in den Griff zu bekommen. Änderungen des KFG sind nicht erforderlich, da das betreffende Verhalten bereits durch Landesrecht ausreichend geregelt werden könnte. Der Sprecher der Grünen, Hermann Weratschnig, sagte der FPÖ, dass das KFG aus gutem Grund geändert werde. Tatsache ist, dass das egoistische Verhalten einiger weniger auf der Straße viele Menschen stört und gefährdet. Mit der Gesetzesänderung werden die Hilferufe dieser Menschen ernst genommen und die Voraussetzungen geschaffen, um Verhaltensweisen, die im normalen Straßenverkehr nichts zu suchen haben, konsequent zu unterbinden. Änderungen an gefährlichen Fahrzeugen oder Fahrweisen könnten künftig schneller und härter geahndet werden, sagte ein Sprecher von Green Traffic. Bei wiederholten Verstößen kann die Polizei die Fahrt für bis zu 72 Stunden unterbrechen, beispielsweise durch Entfernen der Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugpapiere, Abschließen oder Abstellen des Fahrzeugs, Einbau technischer Schlösser und/oder Entfernen des Kennzeichens. Olga Voglauer (Grüne) fügte hinzu, dass FPÖ-Abgeordnete, die die neuen gesetzlichen Regelungen kritisierten, offenbar keine Ahnung hätten, mit welchen Übertreibungen Kärntner Einwohner und Urlauber in den Sommermonaten auf der Tuner-Bühne von Jahr zu Jahr konfrontiert werden. Franz Eßl (ÖVP) betonte, er sei gegen überzogene Eingriffe des Gesetzgebers. Diese muss dann aber sicherheitstechnisch aktiviert werden. Beim Tuning geht es nicht nur um die Änderungen an den Fahrzeugen selbst, sondern auch um die oft aggressive Fahrweise vieler Besitzer von modifizierten Fahrzeugen. Unfälle in direktem Zusammenhang mit der Tuning-Szene würden immer häufiger, sagte der Abgeordnete. Es muss also eine Regelung im Sinne der Verkehrssicherheit geschaffen werden. NEOS-Verkehrssprecher Johannes Margreiter wies darauf hin, dass das Gesetz keine neuen Sanktionen schaffe, sondern nur klarstelle. Dadurch kann die Polizei bei Gesetzesverstößen effektiver eingreifen. Aus rechtlicher Sicht sei die Novelle eine gute Lösung für dieses Problem, lobte der Abgeordnete das Verkehrsressort. Dietmar Keck (SPÖ) sagte, Teile der Tuner-Szene würden sich zwar gerne ihren Autos widmen, sie aber immer sorgsam einsetzen und andere nicht stören oder belästigen. Leider gibt es eine wachsende Gruppe, die rücksichtslos ist. Das Einzige, was Leuten auffällt, die sich so leichtsinnig verhalten, ist, wenn sie ihr Auto wegnehmen. Er hofft, dass sehr bald Gesetze geschaffen werden, die diesen Schritt ermöglichen. Laut Alois Schroll (SPÖ) hat niemand etwas gegen eine Koordinierung als solche, solange sie im Rahmen dessen bleibe, was das KFG erlaubt. Allerdings muss gegen eine sich ständig weiterentwickelnde Szene vorgegangen werden, die andere nicht nur durch Lärm stört, sondern auch durch illegale Straßenrennen in Gefahr bringt. Klaus Köchl (SPÖ) sagte, es sei eine Tatsache, dass Teile des Empfängerzeltes mittlerweile über Monate eine unerträgliche Lärmbelästigung in Kärnten verursachen würden und dass gehandelt werden müsse. Verkehrsstaatssekretärin Leonore Gewessler betonte, die Novelle richte sich nicht gegen die Koordinierung allgemein, sondern gegen unsachgemäße oder rechtswidrige Veränderungen an Fahrzeugen und gegen gefährliche Fahrweisen. Ein immer größer werdender Teil der Tuningszene verursacht viel Lärm und Luftverschmutzung. Deshalb definiert das Gesetz nun genau, was verboten ist, wie zum Beispiel das Betreiben der Motoren so, dass Explosionsgeräusche im Abgasweg entstehen. Das Gesetz definiert auch Verhaltensweisen mit Fahrzeugen, die neben Lärmbelästigung auch zu Umweltbelastungen und Gefährdung anderer führen. Dies sind zum Beispiel starke Beschleunigung, abruptes Bremsen, Schlupfbewegungen, Rutschen oder schnelles Drehen des Fahrzeugs um die eigene Achse am Stand. die neue Gesetzgebung im Falle von Verstößen. (Fortsetzung Nationalrat) sox HINWEIS: Nationalrats- und Bundesratssitzungen können auch live gestreamt werden und stehen als individuelle Videos in der Multimedia-Bibliothek des Parlaments zur Verfügung.
Fragen & Kontakt:
Pressedienst der Parlamentarischen Korrespondenzdirektion Tel. +43 1 40110/2272 [email protected] www.facebook.com/OeParl www.twitter.com/oeparl