Bei den Verhandlungen zur Ländervereinbarung 15a fordern die für die Kindergärten zuständigen Länder nun die Aufhebung des Kopftuchverbots auch für diese. Sortenschutzgeführte Bundesländer wie Salzburg und Tirol haben ihn bereits aus dem Landesrecht gestrichen oder planen dies in naher Zukunft. Jedenfalls spielte das Verbot in der Praxis keine Rolle.
PVP-Unterhändler bestehen auf dem Verbot
Bundesunterhändler – darunter die von der υπουργVP geführten Finanz-, Familien- und Kultusministerien sowie das Bundeskanzleramt – pochen auf ein Kopftuchverbot, berichtete die APA. Eine offizielle Stellungnahme von Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP) gegenüber der APA gab es nicht. Laut APA-Verhandlungskreisen wird nun versucht, eine Lösung auf Ebene der staatlichen Bildungsverantwortlichen zu finden. APA/Helmut Fohringer Auf vielen Demonstrationen in den vergangenen Wochen haben Kindergartenmitarbeiter bessere Arbeitsbedingungen gefordert Andererseits bezeichneten die Grünen, die keine Ahnung von den laufenden Verhandlungen haben, die Einhaltung des Kopftuchverbots trotz der Entscheidung des VfGH als „absurd“. Die Billigung des Verhandlungsergebnisses durch die Grünen basiert auf Angebotsausweitung und Qualitätsverbesserungen für mehr Geld durch die Bundesregierung.
Widerstand gegen einheitliche Mindestqualitätsstandards
Die bisherige Bund-Länder-Vereinbarung zur Grundschulbildung läuft im August aus. Grundlage ist, dass sich der Bund an den Kosten beteiligt, sofern bestimmte Ziele erreicht werden. Zuletzt wurden beispielsweise Mittel für das obligatorische Kindergartenjahr, mehr Plätze für Kinder unter drei Jahren, flexiblere Arbeitszeiten, rechtzeitige Sprachförderung und die Vermittlung von Grundwerten sowie ein Kopftuchverbot festgelegt. Für die neue Vereinbarung hat die Bundesregierung nun auch bundeseinheitliche Mindestqualitätsstandards festgelegt. Dabei sollte der Fokus auf der Gruppengröße liegen, die je nach Bundesland unterschiedlich geregelt ist. In puncto einheitlicher Standards stehen einige Länder jedoch am Rande der Zweckmäßigkeit, die aktuellen Unterschiede sind sehr groß. Manche befürchten, dass gleichzeitig unzählige neue Einrichtungen entstehen und trotz Personalmangels neues Personal gefunden werden muss.
Ausbau der Personalintensität
Das entscheidende Kriterium dafür ist der Vereinbarkeitsindex Familie und Beruf (VIF). Diese ist erfüllt, wenn eine Einrichtung von Montag bis Freitag mindestens 45 Stunden geöffnet ist. Laut Daten des Zentrums für Verwaltungsforschung (KDZ) besuchten 2020/21 in Wien 94 Prozent der Kinder Einrichtungen, die diese Kriterien erfüllten, in Oberösterreich waren es 25 Prozent. Das EcoAustria Institut hat kürzlich Kosten und Personalbedarf für eine höhere Kinderbetreuungsquote und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf errechnet, etwa durch längere Öffnungszeiten. Es werden weitere 5.000 Pflegekräfte benötigt und es entstehen Mehrkosten von mindestens 270 Millionen Euro. Bei dieser Berechnung wurde jedoch die Forderung nach höheren Löhnen und kleineren Gruppen nicht berücksichtigt.
Kein “Nivellieren”
Jedenfalls dürfe es keine „Nivellierung“ geben, forderte Salzburgs Kultusministerin Andrea Clabauer (NEOS) die laufenden Verhandlungen von 15a. Zudem liegt beispielsweise Salzburg mit einer durchschnittlichen Gruppengröße von bis zu acht Kindern unter drei Jahren in der Spitzengruppe, während beispielsweise in Vorarlberg maximal 16 Kinder in einer Kleingruppe betreut werden können. . Er kritisierte das Format der Gespräche, weil die Bundesunterhändler nicht vor Vertretern aller Bundesländer sitzen, sondern nur aus Wien, Niederösterreich und Vorarlberg. Dies sei „sehr ungewöhnlich“ und führe zu „unterschiedlichen Wissensständen“ in den Ländern, kritisierte Klambauer. Die Gespräche sollen Mitte Mai abgeschlossen werden, am Freitag steht das Thema auf der Finanzagenda des Staates.