Ab 9. Mai sollen sich alle Kriegsflüchtlinge mit Hauptwohnsitz in Wien bei den jeweiligen Gemeindebezirken bewerben können. Entweder online oder persönlich im Landkreis (nach Vereinbarung).

Fahrzeughalter werden benachrichtigt

Ab nächster Woche werden Halter von Fahrzeugen mit ukrainischen Nummernschildern durch Hinweise auf der Windschutzscheibe über die neuen Vorschriften informiert. Laut Kraftfahrzeuggesetz können Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen für ein Jahr ohne Ummeldung in Österreich zugelassen werden.

Die kostenfreie Nutzung der Wiener Linien ist weiterhin möglich

Außerdem können Geflüchtete aus der Ukraine bis Ende Mai alle Verkehrsmittel der Wiener Linien kostenlos und ohne Ticket nutzen. Die Reisedokumente genügen als Nachweis bei der Fahrkartenkontrolle.